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   FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12   

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https://dejure.org/2014,41839
FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12 (https://dejure.org/2014,41839)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2014 - 1 K 134/12 (https://dejure.org/2014,41839)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 1 K 134/12 (https://dejure.org/2014,41839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 AO, § 1 Abs 1 EStG 2002, § 1 Abs 4 EStG 2002, § 49 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Einkommensteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht: Inländischer Wohnsitz bei längerem Auslandsaufenthalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbeschränkte Steuerpflicht: Inländischer Wohnsitz bei längerem Auslandsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unbeschränkte Steuerpflicht: Inländischer Wohnsitz bei längerem Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbeziehung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aus der Tätigkeit in Irland in die Besteuerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    (Kein) inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    (Kein) inländischer Wohnsitz während einer beruflichen Auslandstätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes bei Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    (Kein) inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    (Kein) inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit - Inländischer Wohnsitz wird bei eigentlichem Auslandsaufenthalt nicht durch kurzzeitige Besuche und Aufenthalte beibehalten oder begründet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12
    Unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; Beschluss vom 17.05.2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381) begründet bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer die Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland nicht mehr eine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes (so in BFH Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12
    Unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; Beschluss vom 17.05.2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381) begründet bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer die Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland nicht mehr eine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes (so in BFH Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12
    Unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; Beschluss vom 17.05.2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381) begründet bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer die Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland nicht mehr eine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes (so in BFH Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 1350/15

    Unbeschränkte Steuerpflicht - Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei

    Auch die Grundsätze des Urteils des FG Hamburg vom 18. Juni 2014 (Az.: 1 K 134/12 - zitiert nach juris -) finden hier keine Anwendung.
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